Venrob e.V.
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Satzung

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt nach Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Potsdam den Namen „Verbund Entwicklungspolitischer Nichtregierungsorganisationen Brandenburgs e.V.“ Er kann die Kurzbezeichnung „VENROB e.V.“ führen.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Potsdam. Bei Rechtsstreitigkeiten ist der Vereinssitz Gerichtsstand.
  3. Sein Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

 

Erster Punkt:

  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  • Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen.
  • Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln.
  • Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

 

Zweiter Punkt:

Insbesondere verfolgt der Verein folgende gemeinnützige Zwecke:

  • überparteilich und konfessionell unabhängig im Sinne der Völkerverständigung im Land Brandenburg tätig zu werden;
  • öffentliches und privates Engagement für Entwicklungszusammenarbeit zu unterstützen.
  • ...

 

pdf Dokument Gesamter Satzungstext als PDF-Datei (6. geänderte Fassung von 2010)

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