Satzung
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
- Der Verein führt nach Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Potsdam den Namen „Verbund Entwicklungspolitischer Nichtregierungsorganisationen Brandenburgs e.V.“ Er kann die Kurzbezeichnung „VENROB e.V.“ führen.
- Der Verein hat seinen Sitz in Potsdam. Bei Rechtsstreitigkeiten ist der Vereinssitz Gerichtsstand.
- Sein Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
Erster Punkt:
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Zweiter Punkt:
Insbesondere verfolgt der Verein folgende gemeinnützige Zwecke:
- überparteilich und konfessionell unabhängig im Sinne der Völkerverständigung im Land Brandenburg tätig zu werden;
- öffentliches und privates Engagement für Entwicklungszusammenarbeit zu unterstützen.
- ...
Gesamter Satzungstext als PDF-Datei (6. geänderte Fassung von 2010)