Die Arbeit des VENROB wird gefördert durch die Stiftung Nord-Süd-Brücken
und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

 

 

Satzung des Vereins


§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1. Der Verein führt nach Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Potsdam den Namen „Verbund Entwicklungspolitischer Nichtregierungsorganisationen Brandenburgs e.V.“ Er kann die Kurzbezeichnung „VENROB e.V.“ führen.

2. Der Verein hat seinen Sitz in Potsdam. Bei Rechtsstreitigkeiten ist der Vereinssitz Gerichtsstand.

3. Sein Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

 

§ 2 Zweck des Vereins

(1) 

  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  • Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen.
  • Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln.
  • Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

(2) 

Insbesondere verfolgt der Verein folgende gemeinnützige Zwecke:

 – überparteilich und konfessionell unabhängig im Sinne der Völkerverständigung im Land    Brandenburg tätig zu werden;

 – öffentliches und privates Engagement für Entwicklungszusammenarbeit zu unterstützen.

...

Gesamter Satzungstext als PDF-Datei (6. geänderte Fassung von 2010)

 

 

© VENROB e.V. 2009 / letzte Aktualisierung dieser Seite am 13.06.2010